ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Die Möbelpacker
Inhaber: Ralf Hoffmann
Rechtsform: Einzelunternehmen
Planitzer Straße 16, 08056 Zwickau
E-Mail: info@die-moebelpacker.de
Telefon: 0375 2739560
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Die Möbelpacker, Inhaber Ralf Fortner, und ihren Auftraggebern.
Die AGB gelten insbesondere für Umzüge und Wohnungsumzüge, Privatumzüge und Firmenumzüge, Möbeltransporte und sonstige Transporte, Be- und Entladearbeiten, Möbelmontagen und Demontagen, Verpackungs- und Auspackarbeiten, Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen, Einlagerungen von Möbeln und sonstigem Umzugsgut sowie sonstige im Zusammenhang mit einem Umzug vereinbarte Dienstleistungen.
Auftraggeber können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
Für Umzugsverträge gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches, insbesondere die besonderen Vorschriften über die Beförderung von Umzugsgut gemäß §§ 451 ff. HGB.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots von Die Möbelpacker durch den Auftraggeber zustande.
Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder in sonstiger Textform erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Ein Vertrag kann außerdem durch tatsächliche Aufnahme der vereinbarten Leistung zustande kommen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
Leistungen, die nicht Bestandteil des Angebots sind, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet, sofern sie vom Auftraggeber beauftragt werden.
§ 3 Leistungsumfang
Die Möbelpacker erbringen die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Leistungen.
Bei einem Umzug können hierzu insbesondere das Verpacken, Beladen, Befördern, Entladen sowie der Auf- und Abbau von Möbeln gehören. Montage- und Demontagearbeiten werden nur durchgeführt, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Zusatzleistungen, die während der Durchführung des Auftrags vom Kunden gewünscht oder erforderlich werden, können nach vorheriger Absprache zusätzlich berechnet werden.
§ 4 Angaben des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Die Möbelpacker rechtzeitig und vollständig über alle für die Durchführung des Auftrags wichtigen Umstände zu informieren.
Hierzu gehören insbesondere genaue Be- und Entladeadressen, Etagen, vorhandene oder fehlende Aufzüge, Treppen und besondere Zugangswege, erforderliche Halte- oder Parkmöglichkeiten, besonders schwere oder sperrige Gegenstände, empfindliche oder besonders wertvolle Gegenstände, erforderliche Sondergenehmigungen sowie besondere örtliche Gegebenheiten.
Der Auftraggeber hat darauf hinzuweisen, wenn Gegenstände aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichts oder ihrer Beschaffenheit besondere Transportmaßnahmen erfordern.
§ 5 Preise und Berechnung
Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
Bei einem vereinbarten Festpreis wird dieser grundsätzlich nur für den dort beschriebenen Leistungsumfang berechnet.
Änderungen des Leistungsumfangs können zu einer Änderung des vereinbarten Preises führen.
Zusatzarbeiten werden nach Vereinbarung beziehungsweise nach dem vereinbarten Stunden- oder Einheitspreis berechnet.
§ 6 Zahlung
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarten Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden können.
Zugangswege und Räumlichkeiten müssen zum vereinbarten Termin zugänglich sein.
Der Auftraggeber hat Gegenstände, die nicht transportiert werden sollen, eindeutig zu kennzeichnen oder vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
Gefährliche Stoffe, Waffen, explosive, leicht entzündliche, radioaktive oder sonstige gefährliche Gegenstände dürfen nicht ohne vorherige ausdrückliche Vereinbarung übergeben werden.
Der Auftraggeber hat Die Möbelpacker über besondere Risiken oder Gefahren am Einsatzort zu informieren.
§ 8 Verpackung und Umzugsgut
Verpackungsleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Bei einer Eigenverpackung durch den Auftraggeber trägt dieser die Verantwortung für eine geeignete Verpackung, soweit gesetzlich zulässig.
Empfindliche, zerbrechliche oder besonders wertvolle Gegenstände sollten dem Auftragnehmer vor Beginn des Transports mitgeteilt werden.
§ 9 Möbelmontage und Demontage
Montage- und Demontagearbeiten werden nach vorheriger Vereinbarung durchgeführt.
Bei komplexen, beschädigten, instabilen oder nicht fachgerecht montierten Möbeln kann die Durchführung abgelehnt werden, wenn eine sichere Demontage oder Montage nicht gewährleistet werden kann.
Für bereits vorhandene Schäden oder Mängel an Möbeln haftet Die Möbelpacker nicht, soweit diese nicht durch die beauftragte Leistung verursacht wurden.
§ 10 Termine und Verzögerungen
Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.
Verzögerungen aufgrund von Umständen, die Die Möbelpacker nicht zu vertreten haben, können zu einer angemessenen Verschiebung des Leistungszeitpunkts führen.
Hierzu können insbesondere außergewöhnliche Verkehrsbehinderungen, Unwetter, behördliche Maßnahmen, höhere Gewalt, unvorhersehbare technische Probleme, fehlende Zugänglichkeit des Einsatzortes oder Verzögerungen durch den Auftraggeber gehören.
Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 11 Haftung bei Umzügen
Für Umzugsverträge gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen der §§ 451 ff. HGB.
Die gesetzliche Haftung umfasst insbesondere Schäden durch Verlust oder Beschädigung des übernommenen Umzugsgutes.
Die gesetzlichen Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
Gegenüber Verbrauchern dürfen die gesetzlichen Haftungsvorschriften nicht zum Nachteil des Verbrauchers durch AGB abgeändert werden.
Die Möbelpacker haften insbesondere für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 12 Schadensanzeige
Der Auftraggeber beziehungsweise Empfänger ist verpflichtet, erkennbare Schäden möglichst unmittelbar bei Ablieferung mitzuteilen und entsprechend zu dokumentieren.
Nicht sofort erkennbare Schäden sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.
Für Umzugsverträge gelten die gesetzlichen Anzeige- und Ausschlussfristen des § 451f HGB.
Der Auftraggeber sollte Schäden möglichst genau beschreiben und durch Fotos dokumentieren.
§ 13 Wertvolle und besonders empfindliche Gegenstände
Besonders wertvolle, empfindliche oder außergewöhnliche Gegenstände sind Die Möbelpacker vor Auftragserteilung mitzuteilen.
Hierzu gehören insbesondere hochwertige Kunstgegenstände, Antiquitäten, Schmuck, besonders empfindliche elektronische Geräte oder sonstige Gegenstände mit außergewöhnlich hohem Wert.
Eine gesonderte Vereinbarung über den Transport beziehungsweise eine weitergehende Versicherung kann erforderlich sein.
§ 14 Ausschluss bestimmter Gegenstände
Nicht transportiert werden grundsätzlich Gegenstände, deren Beförderung gesetzlich verboten ist oder eine besondere Gefahr für Personen, Fahrzeuge, Gebäude oder anderes Transportgut darstellen kann.
Hierzu können insbesondere gefährliche Stoffe, explosive Stoffe, leicht entzündliche Stoffe oder sonstige Gefahrgüter gehören.
§ 15 Stornierung durch den Auftraggeber
Eine Stornierung des Auftrags ist grundsätzlich möglich.
Bereits entstandene Kosten und nachweislich entstandene Aufwendungen können dem Auftraggeber berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Bei individuell vereinbarten Stornierungsbedingungen gelten die im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung vereinbarten Regelungen.
Gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere zwingende Verbraucherrechte, bleiben unberührt.
§ 16 Kündigung und Rücktritt durch den Auftragnehmer
Die Möbelpacker können vom Vertrag zurücktreten oder die Durchführung ablehnen, wenn die Durchführung aus Gründen, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, unzumutbar oder tatsächlich unmöglich ist.
Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 17 Einlagerung
Die Möbelpacker bieten die Einlagerung von Möbeln und sonstigem Umzugsgut nach gesonderter Vereinbarung an.
Umfang, Dauer und Preis der Einlagerung werden individuell vereinbart.
Das eingelagerte Gut ist vom Auftraggeber vollständig und wahrheitsgemäß zu beschreiben.
Gefahrgut sowie Gegenstände, deren Lagerung gesetzlich verboten oder aufgrund ihrer Beschaffenheit ungeeignet ist, dürfen nicht eingelagert werden.
Der Auftraggeber hat Die Möbelpacker auf besonders wertvolle oder empfindliche Gegenstände hinzuweisen.
§ 18 Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen
Soweit Die Möbelpacker Entrümpelungen oder Haushaltsauflösungen anbieten, wird der konkrete Leistungsumfang im jeweiligen Angebot festgelegt.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzarbeiten werden gesondert berechnet.
Der Auftraggeber hat Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen, vor Beginn der Arbeiten eindeutig zu kennzeichnen.
Gefährliche Abfälle und Sonderabfälle werden nur übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und eine ordnungsgemäße Entsorgung möglich ist.
§ 19 Verbraucher und Unternehmer
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Für Verbraucherverträge gelten die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
§ 20 Widerrufsrecht
Soweit dem Auftraggeber gesetzlich ein Widerrufsrecht zusteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Für Verträge über Dienstleistungen können gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bestehen. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 21 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit gesetzlich zulässig.
Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
§ 22 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Die Möbelpacker.
§ 23 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.
Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
§ 24 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: September 2026
Hinweis: Dieser Entwurf sollte vor Veröffentlichung rechtlich geprüft werden.